Rechtstip von Landesjagdverband Hessen e.V.
Stöberhundeführer unterliegen nicht der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn deren Hunde vom Stand aus geschnallt werden. Ein Jäger wurde als Stöberhundeführer zu einer staatlichen Bewegungsjagd angefordert. Am ersten Jagdtag ging er als Durchgehschütze mit seinen Hunden durch das Treiben. Am zweiten Jagdtag wurde ihm ein Stand zugewiesen, von dem aus er seine Hunde schnallen sollte. Als […]